Die Rentenberater haben sich bei der Unübersichtlichkeit und der zunehmenden Bedeutung des Sozialversicherungsrechts im Rechtsleben insbesondere bei der Kontrolle der Versicherungsanstalten als unentbehrlich erwiesen.
Rentenberater
sind gerichtlich zugelassen
sind unabhängige Vertreter der Interessen ihrer Mandanten
sind an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gebunden
sind für ihre Tätigkeit haftpflichtversichert
sind Organ der Rechtspflege
unterliegen der Aufsicht des Oberlandesgerichtes als Registrierungsbehörde nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz